Jahresarchiv Dezember 13, 2022

Freispruch für den mutigen Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel

Heute am 13.12.2022 wurde der Hausarzt Dr. Andreas Triebel vor dem Landgericht in Bochum freigesprochen.

Der Hausarzt stand vor Gericht mit dem Tatverdacht unrichtige Maskenatteste ausgestellt zu haben.

Wir als Verein haben vor dem Gerichtsgebäude am heutigen Tag, wie auch schon an einem vorherigen Verhandlungstag eine Demonstration angemeldet.

Der Sachverhalt, dass in der sog. Corona-Pandemie die meisten Ärzte keine Maskenatteste ausgestellt haben, ist uns im Rahmen unserer Vereinsarbeit mehr als bekannt. Dies wurde mit der Angst vor dem Entzug der Approbation begründet, oder mit der Angst vor Freiheitsstrafe.

Herr Dr. Triebel hat sich jedoch auch in schwierigen Zeiten an den Eid des Hippokrates gehalten, den er als Arzt abgelegt hat. Patienten nahmen teils mehrere Stunden Autofahrt in Kauf um sich von Herrn Triebelbehandeln zu lassen. Dabei wurde in der Praxis die Coronaschutzverordnung immer eingehalten.


Obwohl der Hausarzt sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, wurden seine Praxisräume bisher insgesamt 5 Mal durchsucht und Patienten-Akten beschlagnahmt. Hintergrund waren falsche Anschuldigungen und “politischer Druck”, wie es Herr Triebel selber formuliert.

Wir sehen diesen Gerichtsprozess als wichtigen Teil der gesellschaftlichen Aufarbeitung an und bedanken und in aller Form bei dem standhaften Hausarzt.

Andere Quellen:
Bericht WDR Lokalzeit
WAZ
Video einer Privatperson während ein Vereinsmitglied spricht:

Externes Interview mit Herrn Dr. Triebel u.a. durch Herrn Dr. Wodrag:

Mitgliederversammlung & neuer Vorstand

Am 16.07.2022 hat die Mitgliederversammlung für dieses Jahr getagt. Neben der Berichterstattung über die Vereinsarbeit des letzten Jahres wurde ein neuer Vorstand gewählt. Den Vorsitz übernimmt nun Herr Christian Garcia Diaz, der zuvor nur stellvertretend tätig war. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Frau R. Puppe. Zur Kassenwartin wurde Frau K. Horstmann gewählt. Das Protokoll wurde bei unserem Notar zur Vorlage beim Vereinsgericht vorgelegt. Sobald die Eintragung formal bestand hat, passen wir unsere Website an.

Übernahme der Schirmherrschaft über den “Montagsspaziergang Mülheim für ein liebevolles Miteinander, gegen Ausgrenzung und Diskriminierung”

Ab Mai 2022 haben wir die Schirmherrschaft über den sog. “Montagsspaziergang” in Mülheim an der Ruhr übernommen. Zuvor hatte unser Mitglied Herr Garcia Diaz diesen privat ausgerichtet. Thema und Mittelpunkt des Spaziergangs, der wöchentlich als Demonstration bei der Versammlungsbehörde Mülheim Essen angemeldet wird, ist der “Liebevolle Umgang miteinander, und gegen Ausgrenzung und Diskriminierung”.

Im Rahmen unser Vereinsarbeit im ersten Jahr haben wir gelernt, dass es nicht ausreicht, allein mit den zu schützenden und von Diskriminierung betroffenen Menschen zu arbeiten. Inzwischen sind wir überzeugt, dass wir unsere Anstrengungen ausweiten müssen und mit der gesamten Gesellschaft arbeiten wollen. Der Montagsspaziergang Mülheim mit seinem Fokus auf Dialog und Toleranz ist ein heilsames Werkzeug für gesellschaftliche Arbeit.

Unsere Gründungssatzung spricht von “Lobby- und Pressearbeit für die o.g. Personengruppe um auf das unverhältnismäßige Leid und die neu entstandenen Problematiken hinzuweisen, Aufklärungsarbeit zu betreiben und die Gesellschaft für die Bedürfnisse der o.g. Personengruppe zu sensibilisieren.”

Pressemitteilung: Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Vorstandsmitglied Herrn Garcia Diaz wegen „Verdacht auf Urkundenfälschung“

Heute am 10.02.2022 hat am Sitz unseres gemeinnützigen Vereins Maskenbefreite – Verein zur Unterstützung von Menschen mit physischen oder psychischen Behinderungen e.V. eine rechtswidrige Hausdurchsuchung stattgefunden.

Betroffener war laut Durchsuchungsbeschluss unser Vorstandsmitglied Herr Garcia Diaz.
Der Vorwurf „Verdacht auf Urkundenfälschung“ seines Maskenattestes.

Herr Garcia Diaz, hatte den Notruf der Polizei gewählt, als er bei Kaufland, Am Heifeskamp 6, 45475 Mülheim an der Ruhr, durch ein Hausverbot vom Lebensmitteleinkauf ausgeschlossen wurde. Kaufland hatte sich zuvor geweigert, das zuvor mündlich ausgesprochene Hausverbot zu spezifizieren und zu verschriftlichen zwecks einer zivilrechtlichen Klage.

Auf den damals erfolgten Notruf kamen zwei Polizeibeamte, die in einem späteren zivilrechtlichen Prozess gegen Kaufland als Zeugen geladen werden. Die Polizeibeamten brachten Kaufland dazu, die Grenzen des Hausverbots zu spezifizieren. Da es sich bei der Immobilie um ein Einkaufscenter handelt, kann unser Vorstandsmitglied nicht mehr seine Stamm-Apotheke aufsuchen, nicht mehr den Bäcker und auch den vor Ort Service von DHL nicht mehr in Anspruch nehmen.

Im Rahmen dieses Polizeieinsatzes hielt es ein Polizeibeamter für geboten, ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Urkundenfälschung zu eröffnen. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Anfangsverdacht bestehe, weil der ausstellende Arzt keinen Stempel auf dem Attest hinterlassen hat, sondern dieses „nur“ unterschrieben hat.

Unser Vorstandsmitglied entgegnete, dass sein Arzt generell die Atteste nicht stempelt, sondern „nur“ unterschreibt. Ebenfalls hat er an Eides-statt versichert, dass bereits zuvor bei demselben Attest, aufgrund desselben Verdachts bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde, und dieses nach Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

Trotz Versicherung an Eides-statt zeige sich der Polizeibeamte unbeeindruckt und hielt an der Eröffnung eines zweiten Strafverfahrens in derselben Sache fest. Dies ist in Deutschland rechtswidrig.

Jenes rechtswidrige Verfahren, des bereits zuvor ausgeräumten Anfangsverdachtes hat nunmehr zu der rechtswidrigen Hausdurchsuchen geführt. Diese ist an sich schon unverhältnismäßig, aber besonders in diesem Fall unnötig, da Herr Garcia Diaz unmittelbar nach der Beschlagnahmung seines Attestes seinen Arzt aufgesucht hat. Mit dem neu ausgestellten Attest war er unmittelbar an der Polizeiwache „Von-Bock-Strasse Mülheim“ vorstellig, um die erneute Beschlagnahmung anzubieten. Das neue Maskenattest verfügte nämlich abermals „nur“ über eine Unterschrift. Der Polizeibeamte B*. schlug eine Beschlagnahmung aus.

Er weigerte sich trotz umfangreichen Vortrags, eine Anzeige wegen Stgb §344 – Verfolgung Unschuldiger aufzunehmen. Herr Garcia Diaz bestand jedoch auf jene Anzeige, wurde aber durch den Polizeibeamten B*. von der Polizeiwache entfernt. Eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde in der Sache ist in Prüfung.

Der Hausdurchsuchung der Privaträume von Herrn Garcia Diaz ging ein Telefongespräch mit dem ermittelnden Polizeibeamten voraus. Unser Vorstandsmitglied meint hier verstanden zu haben, dass sein Attest aufgrund einer „falschen politischen Meinung“ seines Arztes für den Ermittler ungültig sei. Auch dem Ermittler war die vorherige Prüfung und das bereits eingestellte Strafverfahren in derselben Sache bekannt.

Dies hielt den Beamten nicht davon ab, nach einem beantragten und bewilligten Durchsuchungsbeschluss, vor Ort, die Privaträume zu durchsuchen. Die Beschlagnahmung eines Firmenlaptops, auf dem auch Mitgliederdaten des Verein Maskenbefreite (…) e.V. gespeichert waren, konnte abgewendet werden.
Nachdem mitgeteilt wurde, dass es bis zu 5 Jahre dauern könnte, bis jener Laptop zurückgeführt würde, hat sich unser Vorstandsmitglied genötigt gesehen auch dort die Kopien aller Maskenatteste unter Aufsicht zu löschen. Dies ist insbesondere insofern tragisch, da dies auch Kopien bereits zuvor beschlagnahmter Originale waren und diese in einem Gerichtsverfahren als Beweis zur Entlastung hätten dienen können.

Der Verein Maskenbefreite ist nicht überrascht von einer solchen Hausdurchsuchung. So etwas gehört für uns schon lange zu der befremdlichen sog. „neuen Normalität“ seit Anfang 2020. Menschen mit Behinderungen leiden seitdem unter belastenden und unverhältnismäßigen Kontrollen, Anschuldigungen und Schikanen. Im Rahmen unserer Vereinsarbeit unterstützen wir Menschen mit Maskenbefreiung wieder im Alltag Fuß zu fassen. Beispielsweise mit betreuten Lebensmitteleinkäufen oder in kleinen Selbsthilfegruppen.



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